Rechte

Allgemeine Kaufinformationen:
Ausländer können problemlos Immobilien in der Dominikanischen Republik entweder im eigenen Namen oder im Namen eines dominikanischen Unternehmens erwerben.

Die Zahlung für die Transaktion erfolgt im Allgemeinen per Überweisung oder beglaubigtem Scheck auf ein Notarkonto. Sobald der Titel vom Notar verifiziert ist, wird das Geld an den Verkäufer überwiesen. An diesem Punkt wird der Titel auf den Namen des Käufers übertragen und der Titel wird beim Katasteramt der Dominikanischen Republik registriert.

Zusätzliche Anschaffungskosten:
Es fällt eine Grunderwerbssteuer an, die vom Käufer von 3% des Kaufpreises zu entrichten ist. Die Notargebühren betragen ca. 1% des Kaufpreises.

 Obwohl Sie Ihre eigenen Anwälte auswählen können, helfen Ihnen unsere Anwälte gerne weiter Sie schließen Ihre Immobilientransaktion ab. Sie sind Experten für lokale Realität Immobilientransaktionen und sorgen dafür, dass Ihre Transaktion schnell vorankommt und reibungslos mit den örtlichen Behörden.


Zusätzliche Information:
Für den Erwerb von Immobilien ist kein Wohnsitz erforderlich. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, helfen Ihnen unsere Anwälte gerne weiter. Sie bereiten alles Nötige vor und erledigen alle nötigen Formalitäten bei den Behörden für eine schnelle und unkomplizierte Beantragung.  

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Notare gerne weiter!

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